Coming Soon: Demnächst kannst du bei uns den FQN (Fahrerqualifikationsnachweis) im Rahmen der Berufskraftfahrer-Weiterbildung absolvieren.
Laut Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
bist du als gewerblich tätiger Fahrer verpflichtet, neben der Grundqualifikation alle 5 Jahre eine Weiterbildung, den Fahrerqualifikationsnachweis (FQN), zu absolvieren.
Dies umfasst 35 Unterrichtsstunden und gilt für alle gewerblichen Fahrer im Güterverkehr (Transportfahrten über 3,5 Tonnen) und alle Busfahrer (bei mehr als acht Fahrgastplätzen). Auch Aushilfsfahrer sind davon betroffen.
Absolviere die BkF-Weiterbildung ganz einfach bei uns.
Laut Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) benötigst du als gewerblich tätiger Fahrer neben der entsprechenden Fahrerlaubnis (Klasse C, CE oder D) eine Grundqualifikation. Nach der Grundqualifikation ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung verpflichtend.
Rechtsgrundlage der Berufskraftfahrerqualifikation ist das am 1. Oktober 2006 in Kraft getretene Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)). Neben dem Führerschein sind besondere Kenntnisse und Fähigkeiten im jeweiligen Tätigkeitsbereich vorzuweisen. Ziele der Berufskraftfahrerqualifikation sind eine verbesserte Sicherheit im Straßenverkehr, ein wirtschaftliches Fahren sowie ein gemeinsamer Bildungs- und Ausbildungsstand innerhalb der Europäischen Union.
Grundsätzlich gilt das BKrFQG für alle Fahrer, die auf öffentlichen Straßen gewerbliche Fahrten im Güterkraftverkehr oder im Personenverkehr durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der C- und D-Klassen erforderlich ist. Wer gewerbliche Fahrten ohne entsprechende Berufskraftfahrerqualifikation durchführt, muss mit erheblichen Bußgeldern rechnen.
Die Grundqualifikation erlangst du zum Beispiel durch eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder durch eine erfolgreiche Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer.
Ja, die Weiterbildungen sind für alle gewerblichen Fahrer im Güterverkehr (Transportfahrten über 3,5 Tonnen) und alle Busfahrer (bei mehr als acht Fahrgastplätzen) verpflichtend. Auch Aushilfsfahrer sind davon betroffen. Ausnahmen sind Führer von Kraftfahrzeugen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometer pro Stunde sowie Polizei-, Bundeswehr-, Straßenreinigungs-, Zivil- und Katastrophenschutzfahrzeuge. Diese müssen keine Weiterbildungen vorweisen.
Die BKF-Weiterbildung umfasst 35 Unterrichtsstunden. Diese sind in fünf verschiedene Themenbereiche (Module) aufgeteilt, die darauf abzielen, bereits in der Grundqualifikation erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten auf den neuesten Stand zu bringen. Alle Teilnehmer der Berufskraftfahrer-Schulung müssen somit fünf Tagesveranstaltungen mit je sieben Unterrichtsstunden besuchen. Nur nach Vorlage der einzelnen Weiterbildungsnachweise wird die Qualifizierung im Führerschein eingetragen.
Führe die BkF-Weiterbildung ganz unkompliziert bei uns durch. Unser kompetentes und sympathisches Team leitet dich durch die Inhalte und sorgt dafür, dass du auch weiterhin sorgenfrei gewerblich auf den Straßen unterwegs sein kannst.
Laut Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) benötigst du als gewerblich tätiger Fahrer neben der entsprechenden Fahrerlaubnis (Klasse C, CE oder D) eine Grundqualifikation. Nach der Grundqualifikation ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung verpflichtend.
Rechtsgrundlage der Berufskraftfahrerqualifikation ist das am 1. Oktober 2006 in Kraft getretene Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)). Neben dem Führerschein sind besondere Kenntnisse und Fähigkeiten im jeweiligen Tätigkeitsbereich vorzuweisen. Ziele der Berufskraftfahrerqualifikation sind eine verbesserte Sicherheit im Straßenverkehr, ein wirtschaftliches Fahren sowie ein gemeinsamer Bildungs- und Ausbildungsstand innerhalb der Europäischen Union.
Grundsätzlich gilt das BKrFQG für alle Fahrer, die auf öffentlichen Straßen gewerbliche Fahrten im Güterkraftverkehr oder im Personenverkehr durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der C- und D-Klassen erforderlich ist. Wer gewerbliche Fahrten ohne entsprechende Berufskraftfahrerqualifikation durchführt, muss mit erheblichen Bußgeldern rechnen.
Die Grundqualifikation erlangst du zum Beispiel durch eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder durch eine erfolgreiche Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer.
Ja, die Weiterbildungen sind für alle gewerblichen Fahrer im Güterverkehr (Transportfahrten über 3,5 Tonnen) und alle Busfahrer (bei mehr als acht Fahrgastplätzen) verpflichtend. Auch Aushilfsfahrer sind davon betroffen. Ausnahmen sind Führer von Kraftfahrzeugen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometer pro Stunde sowie Polizei-, Bundeswehr-, Straßenreinigungs-, Zivil- und Katastrophenschutzfahrzeuge. Diese müssen keine Weiterbildungen vorweisen.
Die BKF-Weiterbildung umfasst 35 Unterrichtsstunden. Diese sind in fünf verschiedene Themenbereiche (Module) aufgeteilt, die darauf abzielen, bereits in der Grundqualifikation erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten auf den neuesten Stand zu bringen. Alle Teilnehmer der Berufskraftfahrer-Schulung müssen somit fünf Tagesveranstaltungen mit je sieben Unterrichtsstunden besuchen. Nur nach Vorlage der einzelnen Weiterbildungsnachweise wird die Qualifizierung im Führerschein eingetragen.
Führe die BkF-Weiterbildung ganz unkompliziert bei uns durch. Unser kompetentes und sympathisches Team leitet dich durch die Inhalte und sorgt dafür, dass du auch weiterhin sorgenfrei gewerblich auf den Straßen unterwegs sein kannst.
Du möchtest deine BkF-Weiterbildung bei uns absolvieren? Wir sind zurzeit dabei, die ersten Termine zu planen. Diese hängen von der Nachfrage und der Zahl der Anmeldungen ab.
Nimm also am besten direkt Kontakt zu uns auf und wir informieren dich über geplante Kurse.
Standort Bad Oldesloe:
Fahrschule Schwarz, Inh. P. Meier
Königstraße 16
23843 Bad Oldesloe
E-Mail: info@fahrschuleschwarz-meier.de
Rufe uns an: 04531 / 7871
Standort Mollhagen:
Fahrschule Schwarz, Inh. P. Meier
Hauptstraße 14
22964 Steinburg
E-Mail: info@fahrschuleschwarz-meier.de
Rufe uns an: 04534 / 1515
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