LKW & Anhänger

LKW & Anhänger

Mache bei uns deinen LKW-Führerschein mit oder ohne Anhänger.

Zur Anmeldung

Klasse C


Merkmale:

• Kraftfahrzeuge über 3,5 t ohne Begrenzung

• Anhänger bis max. 750 kg

• Geltungsdauer: 5 Jahre


Eingeschlossene Klassen:

• C1


Voraussetzungen:

• Vorbesitz der Klasse B

• Mindestalter: 21 Jahre

• Anmeldung: ab 20,5 Jahren möglich

• Ausnahme: mit "Grundqualifikation BkF" mit 18 Jahren möglich

Klasse CE


Merkmale:

• Kraftfahrzeuge über 3,5 t ohne Begrenzung

• Anhänger über 750 kg

• Geltungsdauer: 5 Jahre


Eingeschlossene Klassen:

• BE

• C1E

• T


Voraussetzungen:

• Vorbesitz der Klassen B & C

• Mindestalter: 21 Jahre

• Anmeldung: ab 20,5 Jahren möglich

• Ausnahme: mit "Grundqualifikation BkF" mit 18 Jahren möglich

Klasse C1


Merkmale:

• Kraftfahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t

• Anhänger bis max. 750 kg

• Gesamtmasse LKW & Anhänger: max. 7,5 t

• Geltungsdauer: 5 Jahre


Eingeschlossene Klassen:

• Keine


Voraussetzungen:

• Vorbesitz der Klasse B

• Mindestalter: 18 Jahre

• Anmeldung: ab 17,5 Jahren möglich

Klasse C1E


Merkmale:

• Kraftfahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht über 3,5 t bis 7,5 t

• Anhänger über 750 kg

• Gesamtmasse LKW & Anhänger: max. 12 t

• Geltungsdauer: 5 Jahre


Eingeschlossene Klassen:

• Keine


Voraussetzungen:

• Vorbesitz der Klassen B & C1

• Mindestalter: 18 Jahre

Klasse C

Merkmale:


  • Kraftfahrzeuge über 3,5t ohne Begrenzung
  • Anhänger bis max. 750kg
  • Geltungsdauer: 5 Jahre


Eingeschlossene Klassen:


  • C1


Voraussetzungen:


  • Vorbesitz der Klasse B
  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Anmeldung: ab 20,5 Jahren möglich
  • Ausnahme: mit "Grundqualifikation BkF" mit 18 Jahren möglich

Klasse CE

Merkmale:


  • Kraftfahrzeuge über 3,5t ohne Begrenzung
  • Anhänger über 750kg
  • Geltungsdauer: 5 Jahre


Eingeschlossene Klassen:


  • BE
  • C1E
  • T


Voraussetzungen:


  • Vorbesitz der Klassen B & C
  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Anmeldung: ab 20,5 Jahren möglich
  • Ausnahme: mit "Grundqualifikation BkF" mit 18 Jahren möglich

Klasse C1

Merkmale:


  • Kraftfahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht über 3,5t bis 7,5t
  • Anhänger bis max. 750kg
  • Gesamtmasse LKW & Anhänger: max. 7,5t
  • Geltungsdauer: 5 Jahre


Eingeschlossene Klassen:


  • Keine


Voraussetzungen:


  • Vorbesitz der Klasse B
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Anmeldung: ab 17,5 Jahren möglich

Klasse C1E

Merkmale:


  • Kraftfahrzeuge mit zulässigem Gesamtgewicht über 3,5t bis 7,5t
  • Anhänger über 750kg
  • Gesamtmasse LKW & Anhänger: max. 12t
  • Geltungsdauer: 5 Jahre


Eingeschlossene Klassen:


  • Keine


Voraussetzungen:


  • Vorbesitz der Klassen B & C1
  • Mindestalter: 18 Jahre

Gesetzliche Vorschrift: LKW-Führerschein verlängern

Gilt die Pflicht der Verlängerung für alle LKW-Fahrer?

Ja, der LKW-Führerschein der Klassen C1, C1E, C und CE muss gemäß § 23 Fahrerlaubnis-Verordnung alle fünf Jahre verlängert werden, dies gilt für alle Führerschein-Inhaber, die weiterhin ihren LKW fahren möchten.


Welche Voraussetzungen gelten für die Verlängerung des Führerscheins?

LKW-Fahrer müssen das Sehvermögen nachweisen und eine ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung zum Führen eines LKW vorlegen.


Wie sind die Fristen zur Verlängerung?

Einen LKW-Führerschein verlängern zu lassen, kann etwa acht bis zehn Wochen Zeit in Anspruch nehmen, ein Antrag sollte also rechtzeitig gestellt werden. Die Verlängerung kannst du auch beantragen, wenn die betreffenden Klassen bereits abgelaufen sind. Besteht die Gültigkeit des Führerscheins allerdings schon eine lange Zeit nicht mehr, kann es allerdings sein, dass erneut die Fahrerlaubnisprüfungen bestanden werden müssen.


LKW-Führerschein mit 18 Jahren

In der Regel liegt das Mindestalter für einen LKW-Führerschein der Klasse C oder CE bei 21 Jahren. Allerdings können diese Führerscheinklassen auch schon mit 18 Jahren erworben werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist.


Voraussetzungen für den LKW-Führerschein ab 18 Jahren


a) Während oder nach Abschluss einer Ausbildung zum Berufskraftfahrer

ODER

b) Während oder nach Abschluss einer Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb

ODER

c) Während oder nach Abschluss der Ausbildung, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden

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