Gesetzlich vorgeschrieben, bei uns
entspannt
gemacht
Modul 5 zählt zu den praxisnahesten Einheiten der Weiterbildung. Hier geht es um die Grundlagen der Ladungssicherung, die verschiedenen Sicherungsmethoden und die Bedeutung von Gewicht, Reibung und Kraftverteilung. Fahrer lernen, wie sie Ladung zuverlässig prüfen, sichern und kontrollieren. Zudem werden Haftungsfragen, typische Risiken und gesetzliche Regelungen erklärt. Das Modul sorgt für mehr Sicherheit und Professionalität im täglichen Transportalltag.
Laut Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) benötigst du als gewerblich tätiger Fahrer neben der entsprechenden Fahrerlaubnis (Klasse C, CE oder D) eine Grundqualifikation. Nach der Grundqualifikation ist alle 5 Jahre eine Weiterbildung verpflichtend.
Rechtsgrundlage der Berufskraftfahrerqualifikation ist das am 1. Oktober 2006 in Kraft getretene Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)). Neben dem Führerschein sind besondere Kenntnisse und Fähigkeiten im jeweiligen Tätigkeitsbereich vorzuweisen. Ziele der Berufskraftfahrerqualifikation sind eine verbesserte Sicherheit im Straßenverkehr, ein wirtschaftliches Fahren sowie ein gemeinsamer Bildungs- und Ausbildungsstand innerhalb der Europäischen Union.
Grundsätzlich gilt das BKrFQG für alle Fahrer, die auf öffentlichen Straßen gewerbliche Fahrten im Güterkraftverkehr oder im Personenverkehr durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der C- und D-Klassen erforderlich ist. Wer gewerbliche Fahrten ohne entsprechende Berufskraftfahrerqualifikation durchführt, muss mit erheblichen Bußgeldern rechnen.
Ja, die Weiterbildungen sind für alle gewerblichen Fahrer im Güterverkehr (Transportfahrten über 3,5 Tonnen) und alle Busfahrer (bei mehr als acht Fahrgastplätzen) verpflichtend. Auch Aushilfsfahrer sind davon betroffen. Ausnahmen sind Führer von Kraftfahrzeugen mit zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometer pro Stunde sowie Polizei-, Bundeswehr-, Straßenreinigungs-, Zivil- und Katastrophenschutzfahrzeuge. Diese müssen keine Weiterbildungen vorweisen.
Die BKF-Weiterbildung umfasst 35 Unterrichtsstunden. Diese sind in fünf verschiedene Themenbereiche (Module) aufgeteilt, die darauf abzielen, bereits in der Grundqualifikation erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten auf den neuesten Stand zu bringen. Alle Teilnehmer der Berufskraftfahrer-Schulung müssen somit fünf Tagesveranstaltungen mit je sieben Unterrichtsstunden besuchen. Nur nach Vorlage der einzelnen Weiterbildungsnachweise wird die Qualifizierung im Führerschein eingetragen.
Führe die BkF-Weiterbildung ganz unkompliziert bei uns durch. Unser kompetentes und sympathisches Team leitet dich durch die Inhalte und sorgt dafür, dass du auch weiterhin sorgenfrei gewerblich auf den Straßen unterwegs sein kannst.
| Mo: | 14:30 - 18:00 Uhr |
| Di: | 15:00 - 16:30 Uhr |
| Mi: | 15.00 - 19.00 Uhr |
| Do: | geschlossen |
| Fr: | 14:00 - 16.00 Uhr |
| Mo: | geschlossen |
| Di: | 17:00 - 19:00 Uhr |
| Mi: | geschlossen |
| Do: | 16:00 - 18:00 Uhr |
| Fr: | geschlossen |
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